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Verpackungsgesetz (VerpackG)

Am 01.01.2019 ist das Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft getreten und ersetzt somit die Verpackungsverordnung (VerpackV). Dieses soll u.a.:

  • Recycling von Verpackungen fördern
  • Recyclingquoten erhöhen
  • Verpackungsabfälle nach Möglichkeit vermeiden

Bei ALLESBECHER bestellte lizenzpflichtige Serviceverpackungen im Sinne der Verpackungsverordnung werden bereits seit 2019 durch uns über die Lizenzierungsnummer DE4580968352511 entpflichtet. Die Lizenzierungsnummer ist auf jedem Rechnungsbeleg angeführt und dient als Nachweis bei einer entsprechenden Prüfung.

Hinweis: Ab 01.07.2022 gilt die erweiterte Registrierungspflicht für Erst-Inverkehrbringer, auch wenn Sie die Lizenzverpflichtungen an Ihre Vorlieferanten delegiert haben. Im Registrierungsprozess im Verpackungsregister (LUCID) können Sie angeben, dass Sie die Lizenzierung an Ihren Vorlieferanten abgegeben haben.

Weite Informationen finden Sie unter www.verpackungsregister.org.

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