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Shop für Firmen, Vereine und Behörden

AGB


1. Geltung und Begriffsbestimmungen

Für sämtliche Geschäftsbeziehungen, insbesondere jene im Fernabsatz, zwischen der

NEOVEND GmbH
(in der Folge NEOVEND)
FN 458826 w des Firmenbuchgericht Innsbruck
Sternbachplatz 5
6020 Innsbruck

und ihren Kunden gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.

Geschäftsbeziehungen im Fernabsatz sind solche, die unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer geeigneter Fernkommunikationsmittel geschlossen werden. Unter dem Begriff Fernkommunikationsmittel werden unter anderem das Internet und die elektronische Post (E-Mail) verstanden.

Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer iSd § 1 öKSchG. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die eine auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit betreibt und für die das Rechtsgeschäft zum Betrieb ihres Unternehmens zählt. Verbraucher ist jede Person, für die das nicht zutrifft.

Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, außer NEOVEND GmbH (nachfolgend „NEOVEND“) hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen gelten keinesfalls als Zustimmung zu von diesen Bedingungen abweichenden Regelungen.

2. Vertragsabschluss

Die Darstellung des Produktsortiments im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Sämtliche Angebote sind bis zur Annahme des Kaufanbotes durch NEOVEND unverbindlich und freibleibend. Alle Produktbeschreibungen, Farbdarstellungen, Maße und Gewichte sind ungefähre Angaben, insbesondere die zur Beschreibung der Ware online abrufbaren Bilder dienen lediglich zur Anschauung und stellen den Artikel nicht in jedem Fall naturgetreu dar. Je nach verwendetem Bildschirm können insbesondere Farbe und Größe unterschiedlich dargestellt werden.

Durch das vollständige Ausfüllen der Bestellmaske und Anklicken des Bestell-Buttons gibt der Kunde eine für einen Zeitraum von 3 Werktagen verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Vor Absendung der Bestellung wird dem Kunden die Möglichkeit eröffnet, seine Bestelldaten zu überprüfen und etwaige Eingabefehler zu berichtigen. Die Bestätigung des Eingangs dieser Bestellung erfolgt unverzüglich durch eine automatisierte E-Mail. Die Annahme der Bestellung durch NEOVEND erfolgt binnen 3 Werktagen nach dem Absenden der Bestellung durch eine weitere E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen.

NEOVEND steht es frei, Online-Bestellungen nicht anzunehmen. Die Entscheidung darüber liegt im freien Ermessen von NEOVEND. Wird NEOVEND eine Online-Bestellung nicht ausführen, erhält der Kunde binnen 3 Werktagen ab Absendung seiner Bestellung eine entsprechende Nachricht.

3. Preise und Lieferung

Der Onlineshop von Allesbecher steht ausdrücklich nur für den Verkauf an gewerbliche Kunden oder Vereine zur Verfügung. Für Lieferungen nach Deutschland, Österreich oder andere EU-Staaten sowie Drittländer sind die angegebenen Preise, sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, Nettopreise (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer – nachfolgend „MwSt“).

3a. Lieferungen innerhalb der Europäischen Union

Unter den Versandinformationen (https://www.allesbecher.de/versand/) sind jene Länder innerhalb der Europäischen Union angeführt, in die Allesbecher standardmäßig versendet. Hier findet sich auch eine Auflistung der Warengruppenkategorien A, B, und C. Die Versandkosten sind für alle Inlandslieferungen (Deutschland und Österreich) innerhalb dieser Kategorien standardisiert mit EUR 6,00 (A), EUR 3,50 (B), bzw. EUR 9,00 (C) zzgl. MwSt. pro Versandeinheit. Die Versandkosten für alle übrigen Länder entnehmen Sie bitte ebenfalls den spezifischen Informationen im Bereich Versandinformationen.

3b. Lieferungen in EU-Drittländer

Aktuell werden Sendungen in Drittländer lediglich standardmäßig für die Schweiz, Norwegen und Liechtenstein angeboten. Für den Versand in die angesprochenen Länder können im Einzelfall weitere Steuern und/oder Kosten, wie Zölle und Gebühren, anfallen. Hierüber hat sich der Kunde selbstverantwortlich zu informieren. Nähere Informationen finden sich unter anderem auf der Homepage der Europäischen Union unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/index_de.htm

3c. Lieferzeiten

Die Regelieferzeit beträgt für Lieferungen im Inland (Deutschland und Österreich) 1-3 Werktage; die Lieferzeiten in andere EU-Länder entnehmen Sie bitte wiederum den Versandinformationen unter https://www.allesbecher.de/versand/. Bei Warenspezifikationen auf Grund von Kundenwünschen kann die Lieferzeit lediglich auf Anfrage mitgeteilt werden. Fixtermine gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch NEOVEND.

3d. Lieferverzögerungen

Bei Lieferverzögerungen wird NEOVEND den Kunden unverzüglich über deren Grund und voraussichtliche Dauer informieren. Ist die Lieferung an den Kunden aus Gründen nicht möglich, die nicht in der Sphäre von NEOVEND liegen (z.B. Abwesenheit des Kunden trotz vorheriger Terminabsprache), so trägt der Kunde die dadurch verursachten zusätzlichen Kosten zuzüglich einer pauschalierten Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 20,--. Liegt der Grund hingegen in einem nicht vorhersehbaren Lieferausfall von NEOVEND-Lieferanten, so behält sich NEOVEND das Recht vor, vom Vertrag – unter gleichzeitiger Zurückerstattung der bereits vom Kunden geleisteten Zahlungen – zurückzutreten. Gerät NEOVEND aus anderen Gründen in Verzug, so ist NEOVEND eine Nachfrist von zumindest 3 Wochen zu gewähren, bevor der Kunde den Rücktritt vom Vertrag erklären darf.

3e. Zahlungsfristen und Zahlungsverzug

Bestellungen über den Onlineshop von Allesbecher werden ausschließlich „per Vorkasse“ abgewickelt. Der Versand der Ware erfolgt nach Zahlungseingang auf einem der Bankkonten von NEOVEND. In Ausnahmefällen kann ein Versand der Ware aufgrund der Übermittlung einer Überweisungsbestätigung per Fax oder Mail an die unter Punkt 9. angeführten Betreiberinformationen erfolgen – dies bedarf jedoch der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von NEOVEND.

Bei Versand „auf Rechnung“ beginnen die in den Rechnungen angeführten Zahlungsfristen vom Rechnungsdatum an zu laufen. Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung anerkannt.

Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Kunden ist NEOVEND berechtigt, bei beidseitig unternehmensbezogenen Geschäften Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz (vgl www.oenb.at/isaweb/report.do) zu verrechnen.

Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die NEOVEND entstandenen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, insbesondere die Kosten eines eingeschalteten Inkassoinstitutes sowie bei selbst betriebenem Mahnwesen, € 10,-- pro erfolgter Mahnung. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden infolge Nichtzahlung unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

4. Rücktrittsrecht

4a. Kunde ist Unternehmer

Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 1 öUGB, so ist ein Rücktritt bzw. Widerruf gänzlich ausgeschlossen.

4b. Kunde ist Verbraucher

Bestellungen im Allesbecher-Onlineshop können lediglich durch Unternehmen und Vereine getätigt werden.

5. Gewährleistung

5a. Der Kunde ist Unternehmer

Ist der Kauf für beide Teile ein unternehmensbezogenes Geschäft, so hat der Käufer dem Verkäufer Mängel der Ware, die er bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, binnen angemessener Frist anzuzeigen. Durch NEOVEND gelieferte Ware ist daher nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind NEOVEND unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung unter Anführung von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, längstens aber binnen 7 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Sollte trotz aller aufgewendeten Sorgfalt ein Mangel vorliegen, beschränkt sich die Haftung von NEOVEND darauf, die vom Kunden zu retournierende Ware innerhalb einer angemessenen Lieferzeit gegen eine mangelfreie zu ersetzen. Es berechtigt dies den Kunden nicht, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen, sondern ist NEOVEND vorher Gelegenheit zur Verbesserung oder Austausch innerhalb angemessener Frist zu geben. Vor einer etwaigen Rücksendung der Waren ist die vorherige Zustimmung von NEOVEND einzuholen. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen bzw. aliquoten Teiles des Rechnungsbetrages.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate nach Eingang der Ware. Der Gewährleistungsanspruch verjährt, wenn er nicht innerhalb dieser Frist gerichtlich geltend gemacht wird. Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung wird weder die Gewährleistungsfrist unterbrochen, noch wird der Lauf einer neuen Gewährleistungsfrist ausgelöst. Ansprüche des Kunden wegen zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Material- und Arbeitskosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von NEOVEND gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort, als den ursprünglich vereinbarten Lieferort gebracht worden ist. Rügt der Kunde zu Unrecht aus Gründen, die NEOVEND nicht zu vertreten haben, ist NEOVEND berechtigt, die NEOVEND daraus entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

Beratungsleistungen werden nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich erbracht, eine Haftung daraus wird jedoch nicht begründet. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Spezifikationen dem vorausgesetzten Gebrauch sowie allen gesetzlichen Vorschriften entsprechen und nicht (Urheber-)Rechte Dritter beeinträchtigen. Diesfalls hält der Kunde NEOVEND bei einer Inanspruchnahme durch Dritte schad- und klaglos.

5b. Der Kunde ist Verbraucher

Bestellungen im Allesbecher-Onlineshop können lediglich durch Unternehmen und Vereine getätigt werden.

5c. Mitteilung von Transportschäden

Der Kunde hat NEOVEND im Falle von Transportschäden nach besten Kräften zu unterstützen, soweit Ansprüche gegenüber dem betreffenden Transportunternehmen bzw. der Transportversicherung geltend gemacht werden. Der Kunde hat insbesondere die gelieferte Ware bei Erhalt zu überprüfen und bei äußerlich erkennbaren Transportschäden, sofern die Lieferung trotzdem angenommen wird, schon bei Annahme der Lieferung den Schaden auf den jeweiligen Versanddokumenten zu vermerken und vom Zusteller quittieren zu lassen; die Verpackung ist vom Kunden aufzubewahren.

Ist der (teilweise) Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, hat der Kunde dies innerhalb von fünf Tagen nach Ablieferung gegenüber NEOVEND oder binnen sieben Tagen nach Ablieferung gegenüber dem Transportunternehmen anzuzeigen, um so zu gewährleisten, dass etwaige Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen rechtzeitig geltend gemacht werden können.

6. Schadenersatz und Haftung

Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit ist vom Kunden zu beweisen. Ersatzansprüche verjähren jedenfalls in 2 Jahren nach Erbringung der Lieferung oder Leistung.

Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd öPHG gegen NEOVEND richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von NEOVEND verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

7. Eigentumsvorbehalt und Aufrechnungsverbot

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Preises und allfälliger Versandkosten im Eigentum von NEOVEND.

Bis zur vollständigen Zahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich NEOVEND das Eigentum an den verkauften Waren vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Zahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat NEOVEND unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, soweit Zugriffe Dritter auf die im Eigentum von NEOVEND stehenden Waren erfolgen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist NEOVEND berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf NEOVEND diese Rechte nur geltend machen, wenn dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt wurde, oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und bzw. oder zu verarbeiten.

In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren im Vorbehaltseigentum von NEOVEND entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei NEOVEND als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter, deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt NEOVEND Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe eines etwaigen Miteigentumsanteils von NEOVEND gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherung an NEOVEND ab und verpflichtet sich einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern und auf seinen Fakturen anzubringen.

NEOVEND nimmt diese Abtretung ausdrücklich an. Die genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben NEOVEND ermächtigt. NEOVEND verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber NEOVEND nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann NEOVEND verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von NEOVEND um mehr als 10 %, wird NEOVEND auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl NEOVENDs freigeben.

Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von NEOVEND mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen. Forderungen gegen NEOVEND dürfen mangels ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung nicht abgetreten werden.

8. Datenschutz und sonstige Hinweise

Informationen zum Datenschutz bei NEOVEND finden Sie hier.

www.allesbecher.at/datenschutz

9. Betreiberinformation

NEOVEND GmbH
Sternbachplatz 5
6020 Innsbruck
Email: office@allesbecher.at
Tel.: +43 (512) 239105-0
Fax.: +43 (512) 239105-66
Firmenbuchnummer: FN 458826 w, Firmenbuchgericht: Firmenbuchgericht Innsbruck, UstID: ATU71325835 / DE308170010

Unternehmensgegenstand: Handel mit Waren aller Art

Blattlinie: Wir informieren online über die Produkte und Leistungen unseres Unternehmens

Bankverbindung Österreich: Tiroler Sparkasse Bank AG, 6020 Innsbruck
Kto-Nr.: 03300170382 | BLZ: 20503
IBAN: AT13 2050 3033 0017 0382 | BIC: SPIHAT22

Kundenservice Deutschland: Tel: +49 (8179) 304 999-0 | info@allesbecher.de
Kundenservice Österreich: Tel. +43 (512) 23 91 05-0 | office@allesbecher.at

10. Sonstige Vertragsbestimmungen

10a. Vertragssprache und Erfüllungsort

Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertrag ist der Firmensitz von NEOVEND.

10b. Schriftlichkeitsgebot

Mündliche Zusagen haben keine Wirksamkeit. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, mit der die Schriftform abgedungen werden soll.

10c. Anwendbares Recht

Die Vertragspartner vereinbaren, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, die Anwendung österreichischen Rechts. Das UN-Kaufrecht sowie sämtliche Bestimmungen, die sich auf das UN-Kaufrecht beziehen, werden ausdrücklich ausgeschlossen. Hat der Verbraucher in Österreich seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er in Österreich beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn nur die Zuständigkeit des Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt. NEOVEND anerkennt den Verbrauchergerichtsstand. Für eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen aus dem Vertrag sind auch die zwingenden verbraucherrechtlichen Bestimmungen am Wohnsitz des Verbrauchers auf das Vertragsverhältnis anwendbar.

10d. Gerichtsstand

Zur Entscheidung aller Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag oder über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen, wird das am Sitz von NEOVEND sachlich zuständige Gericht als Gerichtsstand vereinbart. Unabhängig von dieser Gerichtsstandsvereinbarung ist NEOVEND berechtigt, nach seiner Wahl seine Ansprüche gegen den Kunden an jedem Ort und vor jedem Gericht geltend zu machen, welches nach den gesetzlichen Vorschriften zuständig gemacht werden kann, insbesondere vor dem Sitz- bzw. Wohnsitzgericht des Kunden.

10e. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht. Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine solche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

(Stand: Juni 2018)

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